Trotzdem ist jedem Bauherrn ein Mindestwärmeschutz im gesamten Keller zu empfehlen und bei der Kellerdämmung zu berücksichtigen. Denn sonst drohen unangenehme Folgen, wie Tauwasserbildung und anschließend Schimmel auf den Kellerwänden und der Kellersohle. Teilweise ergibt sich ein Mindestwärmeschutz auch aus der EnEV. Warmwasser- und Heizungsleitungen sollten ebenfalls gedämmt werden.
Soll der Keller zum Wohnen oder für Hobbys genutzt werden, gelten andere Anforderungen. Bei Raumtemperaturen von mindestens 19°C finden die Regeln für „zu errichtende Gebäude mit normalen Temperaturen“ bei der Kellerdämmung Anwendung.
Mit der richtigen Kellerdämmung ist der gesamte Keller wohltemperiert.